Stimmrechtsausübung bei hauptversammlungen
Die Stimmrechtsausübung der Investmentgesellschaften folgt dem
Grundsatz, ihr Stimmrecht in Verbindung mit börsennotierten Aktien
niederländischer Aktiengesellschaften weitestmöglich auszuüben,
sofern die Delta Lloyd Group mindestens fünf Prozent der Stimmen
der jeweiligen Gesellschaft oder mindestens 25 Millionen Euro des
betreffenden Gesellschaftskapitals hält.
Die Stimmrechtsausübung unter Berücksichtigung der 5 %-Klausel
zielt auf Wertschöpfung durch verantwortungsbewusste, konsistente
und transparente Abstimmung. Der Leitgedanke der
Investmentgesellschaften ist in diesem Zusammenhang, die
Unternehmensführung zu unterstützen sofern sie nicht die Interessen
der Aktionäre übergeht oder gegen den niederländischen Corporate
Governance Kodex verstößt.
In keinem Fall werden Investmentgesellschaften den Vorstand in Form
einer Stimmrechtsvollmacht unterstützen. Sie werden stets ihre
eigenen Stimmen abgeben. Etwaige Vollmachten werden immer von
Weisungen begleitet.
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