Stimmrechtsausübung bei Hauptversammlungen

Stimmrechtsausübung bei hauptversammlungen

Die Stimmrechtsausübung der Investmentgesellschaften folgt dem Grundsatz, ihr Stimmrecht in Verbindung mit börsennotierten Aktien niederländischer Aktiengesellschaften weitestmöglich auszuüben, sofern die Delta Lloyd Group mindestens fünf Prozent der Stimmen der jeweiligen Gesellschaft oder mindestens 25 Millionen Euro des betreffenden Gesellschaftskapitals hält.

Die Stimmrechtsausübung unter Berücksichtigung der 5 %-Klausel zielt auf Wertschöpfung durch verantwortungsbewusste, konsistente und transparente Abstimmung. Der Leitgedanke der Investmentgesellschaften ist in diesem Zusammenhang, die Unternehmensführung zu unterstützen sofern sie nicht die Interessen der Aktionäre übergeht oder gegen den niederländischen Corporate Governance Kodex verstößt.
In keinem Fall werden Investmentgesellschaften den Vorstand in Form einer Stimmrechtsvollmacht unterstützen. Sie werden stets ihre eigenen Stimmen abgeben. Etwaige Vollmachten werden immer von Weisungen begleitet.

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